Wärmedämmung


  • Wärmedämmung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung 2019 (EnEV)
  • Wärmedämmung nach BAFA-Förderung von Einzelmaßnahme

Für eine Dachsanierung können Sie eine BAFA-Förderung beantragen.

Insbesondere der Investitionszuschuss von 20% der gesammten Dachsanierungssumme (bis 50.000 EUR pro Wohneinheit) bei der Einzelmaßnahme tritt in den Vordergrund wenn bespielsweise Wärmedämmungen von Schrägdächern, Dachflächen von Gauben, Gaubenwangen, Flachdächer als Hauptdach bis 10 Grad Dachneigung und Dachflächenfenster als Sanierung geplant sind.

Im Steildach sowie bei Flachdächern als Hauptdach bis 10 Grad Dachneigung muss ein U-wert von 0,14 W/(m²K) erreicht werden. Damit sind die Vorgaben der BAFA strenger als die der EnEV. Hingegen der BAFA ist bei der EnEV nur der Mindeststandard einzuhalten mit einem U-wert von 0,20 W/(m²K).

Oberhalb der Sparren kann die Dachdämmung problemlos auch etwas dicker ausfallen. Da die Dämmdicke ganz individuell gewält werden kann, können Sie die Voraussetzungen für die BAFA-Förderung in der Regel gut erfüllen und damit 20% der Kosten der gesammten Dachsanierung einsparen.

In Zusammenarbeit mit unserem staatlich geprüften Energieberater begleiten wir Sie gerne bei den Anträgen der BAFA.

Entsprechend Ihrem Dach und zu den verschiedenen Arten der Dachdämmung und möglichkeiten Kosten und Energie einzusparen, würden wir uns freuen Sie

individuell und umfassend beraten zu dürfen.

BAFA-Förderung für die gesammte Dachsanierung, kein problem mit Aufsparrendämmung (Aufdachdämmunug)